§ 1 Allgemeines
1. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir erkennen entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht an, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für den Fall, dass wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Bestellers eine Lieferung vorbehaltlos ausführen sollten.
§ 2 Angebot, Auftrag, Angebotsunterlagen
1. Unsere Angebote, Prospekte, Preislisten sind freibleibend und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sofern wir auf unseren Informationsseiten Angaben zu technischen Daten und Eigenschaften und Beschaffenheit der Ware bereitstellen, übernehmen wir hierfür keine Gewährleistung. Durch diese Angaben sichern wir keine Eigenschaft unserer Produkte zu. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Sofern wir gegenüber einem Kunden ein als ausdrücklich verbindlich bezeichnetes Angebot erklärt haben, halten wir uns hieran zwei Wochen gebunden.
3. Soweit unsere Auftragsbestätigung nichts Abweichendes enthält, werden die dem Angebot zugrundeliegenden Einzelheiten Bestandteil des Auftrags. Nachträgliche Änderungen bedürfen der beiderseitigen Zustimmungen.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
1. Soweit unser Vertragspartner nicht privater Endkunde ist sondern Unternehmer ist, erfolgen unsere Preisangaben als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Diese werden - zum jeweils gültigen Steuersatz - in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Unsere Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag und verstehen sich ab Werk ohne Verpackung und Transport und Anfuhrkosten. Diese Kosten werden gesondert berechnet.
2. Bei Bestellungen aus dem Ausland und Lieferung dorthin gelten unsere Preise exklusive Umsatzsteuer.
3. Zahlungen sind ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung sofort fällig. Sie werden stets auf die älteste noch offenstehende Rechnung verrechnet. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4. Kommt der Vertragspartner mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er, unbeschadet unserer weiteren Rechte, Zinsen in Höhe von jährlich 5 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB der europäischen Zentralbank für die fälligen Zahlungsansprüche zu zahlen.
5. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt wurden. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Vertragspartner kein Zurückbehaltungsrecht zu.
§ 4 Zoll
Sobald Ihr Produkt in Ihr Land eingeführt werden soll, werden Zoll- oder Einfuhrgebühren erhoben, auf die wir keinen Einfluss haben und die zu Ihren Lasten gehen. Falls Sie nähere Informationen wünschen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem örtlichen Zollamt in Verbindung, da die Zollbestimmungen von Land zu Land variieren. Als Importeur müssen Sie die jeweiligen Landesvorschriften einhalten. Zur Vereinfachung des Zollverfahrens behalten wir uns vor, dem Zoll dem Paket beiliegende Wertangaben zu machen. Gleichwohl ist der Zoll berechtigt, Pakete zur Vereinfachung zu öffnen. Hierauf hat Native Instruments keinen Einfluss.
§ 5 Widerrufsrecht
1. Ein Widerrufsrecht steht Endverbrauchern NICHT für Softwareprodukte zu, die geöffnet wurden oder im Wege des Download auf einen Datenträger des Käufers gelangte.
2. Privaten Endverbrauchern gewähren wir ein Widerrufsrecht, sofern die Bestellung der Ware ausschließlich über Fernkommunikationsmittel erfolgte. Sie sind an ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn sie diese binnen zwei Wochen nach Erhalt der ersten Warenlieferung schriftlich oder per E-Mail widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware zu erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Native Instruments GmbH, Schlesische Str. 28, 10997 Berlin.
Nach Eingang Ihres Widerrufs sind wir verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten und Sie sind verpflichtet, unsere Lieferung auf unsere Gefahr zurückzusenden. Liegt der Warenwert der zurückzusendenden Ware über EUR 40 geht die Rücksendung zu unseren Lasten, andernfalls berechnen wir die zum Zeitpunkt der Rücksendung gültigen Versandkosten, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
3. Um die Rückabwicklung der Lieferung schnellstmöglich durchführen zu können, bitten wir, uns auch bei einer Rücksendung aufgrund der Inanspruchnahme Ihres Widerrufsrechts zuvor zu informieren und sich eine Retourennummer geben zu lassen.
§ 6 Lieferzeit
1. Der Beginn unserer Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen mit dem Besteller voraus. Fristen für Lieferungen und Leistungen gelten nur dann mit dem Kunden als verbindlich vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail als verbindlich bestätigt wurden.
2. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus.
3. Sofern wir in Lieferungsverzug geraten sind, haften wir ausschließlich für solche Schäden, die auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unsererseits zurückzuführen sind.
4. Wir sind jederzeit zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.
§ 7 Gefahrübergang
Im Falle des Versendungskaufes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Auslieferung an den Spediteur , den Frachtführer oder der zur Ausführung bestimmten Person auf den Käufer über, sofern dieser Unternehmer ist.
§ 8 Gewährleistung
1. Soweit wir einen Mangel der gelieferten Ware zu vertreten haben, beschränkt sich das Recht des Vertragspartners zunächst auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung beinhaltet nach unserer Wahl entweder die Mängelbeseitigung oder die Lieferung eines Ersatzgegenstandes.
2. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, bleibt dem Vertragspartner das Recht vorbehalten, Gewährleistungsansprüche seiner Wahl geltend zu machen.
Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 1 Jahr, für Verbraucher 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
4. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
§ 9 Gesamthaftung
1. Soweit gem. § 7 unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten.
2. Verschulden wir Pflichtverletzungen leicht fahrlässig, beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden.
3. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Ist unser Vertragspartner Unternehmer bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenstehender oder noch entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung gleich welcher Art und Rechtsgrundes mit dem Besteller unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
2. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
3. Wir sind darüber hinaus berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners und sonstigem vertragswidrigem Verhalten, die Ware zurückzufordern. Sofern wir die Ware in solchen Fällen zurücknehmen, treten wir hierdurch nicht vom Kaufvertrag zurück. Hierfür bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.
4. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist – abzüglich angemessener Verwertungskosten – auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen.
5. Im Falle der Pfändung und sonstiger Eingriffe Dritter wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
6. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so ist er berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, zur Sicherung unserer Kaufpreisforderung ab. Auch nach Abtretung bleibt der Besteller zur Einziehung dieser Forderung berechtigt. Wir selbst dürfen die Forderung einziehen, wenn sich der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug befindet oder wenn der Besteller zahlungsunfähig ist oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. In diesem Fall ist der Besteller verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 11 Lizenzrechte
Für die durch Native Instruments selbst hergestellte Software gilt das Urheberrechtsgesetz und die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages, der sich im Installer der Software befindet.
Insbesondere gelten die folgenden Bestimmungen:
Updates/Upgrades – Falls der Vertragspartner Lizenznehmer von Native Instruments Software ist, die zu einem neuen Produkt-Update oder -Upgrade berechtigen, erlischt die alte Lizenz und wird durch die neue Produktlizenz ersetzt. Der Vertragspartner ist nicht länger berechtigt, die ursprüngliche, qualifizierende Software separat zu verkaufen. Jedes qualifizierende Produkt kann nur einmal genutzt werden, um ein Update- oder Upgrade-Angebot anzunehmen.
Kombinationen – Produkte, die sowohl Software, wie auch Hardware enthalten, dürfen lediglich als Kombination weiter verkauft werden. Das gleiche gilt für Hardware-Software und Software-Software Bundles. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Beschränkung auch eventuellen Käufern seinerseits aufzuerlegen,
NFR (Not For Resale) - Produkte, die als NFR gekennzeichnet sind, dürfen lediglich zu Demonstrations-, Test- und Evaluierungszwecken genutzt und dürfen weder verkauft, noch anderweitig weiter vertrieben, noch als qualifizierendes Produkt für Update- oder Upgrade-Angebote genutzt werden.
EDU (Educational ) Produkte – Produkte, die als EDU gekennzeichnet sind, dürfen nur von Schülern berechtigter Bildungseinrichtungen genutzt werden. EDU Versionen dürfen weder verkauft, noch anderweitig weiter vertrieben werden.
Anzahl erlaubter Hardware Profile – Native Instruments erlaubt die Nutzung der Software auf einem einzigen Computer (eine CPU). Sie dürfen die Software persönlich und zeitweise auf einem anderen, zusätzlichen Computer nutzen, sofern die Software üblicherweise auf einem bestimmten, regulären Computer genutzt wird.
§ 12 Gerichtsstand / Erfüllungsort
1. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung rechtlich zulässig ist, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort Berlin. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz bzw. Geschäftssitz zu verklagen.
§ 13 Datenschutz
Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Mit einer Bestellung erteilt der Besteller uns seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Vertragspartner ist auch damit einverstanden, dass Native Instruments die aus der Geschäftbeziehung mit ihm erhaltenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke an Dritte auch außerhalb der EU weitergeben kann (z.B. an unseren USA-Vertriebs-Dienstleister), es sei denn, er widersprechen der Weitergabe seiner nicht personenbezogenen Daten schriftlich.
§ 14 Anwendbares Recht
Allen Verträgen mit uns liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des Einheitlichen Vertragsabschlußgesetzes (EAG) zugrunde. Die Vertragssprache ist deutsch, soweit nicht anders vereinbart.
